Sonntag, 5. August 2007

Die PG-Regelung - Chance oder Risiko?

Seit dem 01.04.2003 erlaubt es die PG-Regelung „personensorgeberechtigten Personen“, also ausschließlich den Eltern, mit ihren Kindern ab sechs Jahren einen Kinofilm zu besuchen, der von der FSK mit der Freigabe „Ab 12 Jahren“ versehen wurde. Es geht um die Stärkung der Elternkompetenz – so weit, so gut. Die Erfahrungen aus der Kinopraxis sprechen eine andere Sprache. Selbst, wenn man den optimalen Fall annimmt, daß die Eltern tatsächlich a) die Zeit haben, sich das Filmangebot genau durchzusehen, vielleicht im Internet einen Trailer anzuschauen oder Rezensionen zu lesen, und b) auch das Interesse – und beides ist nicht selbstverständlich! – bleibt doch der Einwand, den auch Bernd Merz, der Rundfunkbeauftragte der Evangelischen Kirche Deutschland warnend formuliert:

„Man sagte, in Begleitung von Eltern lernen Kinder besser zu erleben und zu deuten. In der Praxis ist das Problem, daß wir es bei Kindern zwischen sechs und zwölf mit einem erheblichen Alters- und Bewußtseinsunterschied zu tun haben. Wovor die Kirchen damals gewarnt haben, ist oft eingetreten: daß Eltern mit weinenden Kindern während oder nach der Vorstellung zu den Kinobesitzern kommen und sich beschweren, daß dieser Film über die Parental-Guidance-Regelung schon für ihren Sechsjährigen zugelassen ist. Ich denke, es kommt nicht von ungefähr, wenn Fachleute sich hinsetzen und einen Film für ein bestimmtes Alter freigeben. Filme werden nicht dadurch erträglicher, daß Kinder sie sich mit ihren Eltern ansehen.“

Es gibt eine ganze Generation traumatisierter Kinder, die „Aktenzeichen XY ungelöst“ sehr wohl in Gesellschaft ihrer Eltern ansah und zum Teil heute geradezu panische Angst vor Einbrechern hat. Wenn Kinobetreiber erzählen, daß kleine Kinder weinend mitten im Film aus Der kleine Eisbär (freigegeben ohne Altersbeschränkung) stürmen, fragt man sich, wie ein Sechsjähriger das Horror-Drama Der Exorzismus der Emily Rose, der mit seiner FSK 12-Freigabe unter die PG-Regelung fällt, verkraftet. Im positivsten Fall ist es wie in dem Kleinstadtkino, in dem der zehnjährige Junge in dem Film Die Geisha (FSK 12) einfach einschlief. Wozu vergibt die FSK sorgfältig ihre Alterseinstufungen, wenn sie durch den Gesetzgeber mit der Begründung, den gemeinsamen Kinobesuch als ganze Familie ermöglichen zu wollen, umgestoßen werden? Auf den Internetseiten der FSK findet sich jedoch keinerlei Stellungnahme, weder positiv noch negativ, zu der Regelung, obwohl der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden Folker Hönge 2000, in der überarbeiteten Version sogar noch im Mai 2002 betont:

„Wirtschaftlicher Zwang ist oft stärker als Vernunft und Einsicht und Deregulierung, die versucht, Jugendschutzaufgaben allein Eltern zu übertragen oder davon auszugehen, daß Kinder und Jugendliche so medienkompetent wären, daß sie sich alleine schützen können, ist naiv und falsch.“

Eine Meinungsänderung ist legitim. Aber die dezidierte Begründung der Prüfregeln der FSK für die einzelnen Altersklassen verliert dadurch an Glaubwürdigkeit. Der Verdacht drängt sich auf, die PG-Regelung sei eigens für Kassenschlager wie Harry Potter und der Feuerkelch (FSK 12) erfunden worden.

Studie unter Kinobetreibern und Verleihern

Eine im Dezember 2005 von der Beratungsfirma Rinke Medien Consult (RMC) durchgeführte Studie veröffentlichte die Ergebnisse einer Erhebung unter 524 Kinobetreibern und Verleiherfirmen zu Akzeptanz und Perspektiven der PG-Regelung. Immerhin eine überwiegende Mehrheit von 96 Prozent der Befragten gab an, die Regelung zu kennen. 2,9 Prozent wußten von der Änderung des Jugendschutzgesetzes, ohne sich aber darunter etwas Genaues vorstellen zu können. 1,1 Prozent hatten von der PG-Regelung noch nie etwas gehört. Auf die Frage nach der Relevanz der Regelung für die Kinobetreiber antworteten immerhin fast drei Viertel (73,5%), daß sie vor der Änderung regelmäßig Probleme mit Eltern hatten, die ihre Kinder in Filme mitnehmen wollten, die erst ab zwölf Jahren freigegeben waren. Interessant wird diese Zahl im Hinblick auf die Theorie, daß die PG-Regelung zur Potenzierung der Zuschauerzahlen durchgesetzt wurde. Ginge es nach den Wünschen von Verleihern und Kinobetreibern, würde die Regelung sogar noch ausgeweitet: 43 Prozent der Verleiher und 24 Prozent der Kinobesitzer sähen die PG-Regelung gerne auch für andere Altersklassen angewandt, und zwar insbesondere auf FSK 16. Bemerkenswerterweise sind nur zehn Prozent der Filmtheaterbesitzer und niemand (!) auf der Verleiherseite für eine Wiedereinführung des Status quo ante.

Praktische Probleme

Die Beschränkung auf die Eltern als „personensorgeberechtigte Personen“ stellt in der Praxis für viele Kinobetreiber ein Problem dar: Zum einen besteht die Schwierigkeit der Vermittlung dieser Regelung an Personen, die nicht personensorgeberechtigt sind: Wieso darf beispielsweise die Großmutter mit ihrem Enkel nicht King Kong (FSK 12) ansehen? Außerdem ist es unrealistisch, bei einem Besucherandrang von Hunderten von Gästen bei Harry Potter jeweils den Ausweis zu kontrollieren. Aus Zeit- und Personalmangel kann kaum ein Kino zu jeder Vorstellung die vorgeschriebene Prüfung durchführen.

Und das Fernsehen?

Die PG-Regelung: Ein marktförderndes Instrument. Denn es beschert viele Besucher, die dem Film sonst – noch – hätten fernbleiben müssen. Skeptiker mögen einwenden, daß das Kind ja auch im Fernsehen vieles sieht: ein kurzsichtiges Gegenargument. Denn Fernsehen besitzt für Kinder eine ganz andere Eindringlichkeit als Kino: Zu Hause brennt Licht, der Fernseher ist nicht gesichtsfeldfüllend, Störfaktoren wie beispielsweise andere Familienmitglieder können interagieren. Das fernsehende Kind selbst kann jederzeit aufstehen, herumlaufen, zur Toilette gehen oder in die Küche, sprich: Der Ablenkungsfaktor ist hier ungleich größer als im Kino, und damit auch die Intensität, mit der die Bilder auf das Kind wirken. Diese These bestätigen auch mehrere Kinomacher. Im Kino befindet sich das Kind in einem vollkommen dunklen Raum; das gesamte Gesichtsfeld wird von dem verstörenden Film ausgefüllt, die Konzentration wird auf eine einzige Sache fokussiert.

Fazit

Bei schlechten Filmen bedeutet die PG-Regelung ein Risiko, doch für gute Filme ist es eine Chance: Denn Kinder haben natürlich Umgang mit Medien, auch jüngere Kinder, und niemand strebt ein Kinoverbot für Kinder an. Eine Kritik an der PG-Regelung kann und soll, wenn auch unter dem oben formulierten Vorbehalt, nur die ursprünglichen FSK-Freigaben stärken, die darauf abzielen, Kinder einer bestimmten Altersklasse eben nicht mit Visualitäten und Inhalten zu konfrontieren, die sie überfordern. Kino darf für Kinder nicht zum Angstraum werden, sondern muß positiv besetzt bleiben.

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